Allgemeine Geschäftsbedingungen für Spenden

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Spendenbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  1. Give For Good Stiftung: Give For Good Foundation, eine Stiftung mit Sitz in Utrecht, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer: 77769996;
  2. Benutzer: Jede natürliche oder juristische Person, die die Dienste der Stiftung Give For Good in Anspruch nimmt (unabhängig davon, ob sie ein Benutzerkonto hat oder nicht);
  3. Tag der Spende: Der periodisch wiederkehrende Tag, der von der Stiftung Give For Good festgelegt wird, an dem die Spenden in Investitionen umgewandelt werden. Dieser Tag wird mindestens einmal im Jahr stattfinden;
  4. Dienstleistungen: Von der Stiftung Give For Good angebotene Dienstleistungen, bestehend aus:
    • Zugang zur Website anbieten
    • Zugang zum Benutzerkonto bieten
    • Spenden über eine Spendenplattform oder durch persönlichen Kontakt per E-Mail, Telefon oder Gespräch zu ermöglichen;
  5. Spender: Die natürliche oder juristische Person, die durch die Nutzung der Dienstleistungen von Give For Good Foundation, Spenden an Give For Good Foundation zugunsten einer Wohltätigkeitsorganisation macht;
  6. Spende: Ein Geldbetrag, der vom Spender an die Give For Good Foundation gespendet wird, in Übereinstimmung mit den vorliegenden Bedingungen und Konditionen;
  7. Schaltfläche "Spenden": Die Schaltfläche auf der Spendenplattform, die zu einer Zahlungsumgebung für Spenden führt;
  8. Plattform für Spenden: Jegliche Software, die von der Give For Good Foundation zur Verfügung gestellt wird und es den Nutzern ermöglicht, über die Website zu spenden;
  9. Wohltätigkeit: Eine wohltätige Einrichtung, Stiftung oder juristische Person, die vom Spender oder der Give For Good Foundation ernannt wird und die Spenden von der Give For Good Foundation erhält;
  10. Investitionen: Die von der Stiftung Give For Good getätigten Investitionen entsprechen der Anlagepolitik, die auf der Website veröffentlicht wird und von Zeit zu Zeit geändert werden kann;
  11. Rückgabe: Die (möglichen) Erträge aus Investitionen während eines Zeitraums, die durch Dividendenzahlungen und Wertzuwachs der Investitionen erzielt werden;
  12. Transaktion: Jede rechtliche oder tatsächliche Handlung, Erklärung oder Verhaltensweise, die eine Verpflichtung, ein Recht oder eine Vereinbarung begründet;
  13. Give For Good: Ein Projekt der Stiftung Give For Good, das darauf abzielt, Wohltätigkeitsorganisationen zu unterstützen, indem es Spendern ermöglicht, einen bestimmten Geldbetrag für eine oder mehrere Wohltätigkeitsorganisationen zu investieren;
  14. Auszahlungstag: Der periodisch wiederkehrende Tag, der von der Give For Good Foundation bestimmt wird, an dem ein vorher festgelegter Prozentsatz der Erträge an die Wohltätigkeitsorganisationen ausgezahlt wird. Dieser Tag wird mindestens einmal im Jahr stattfinden;
  15. Auszahlung: der Geldbetrag, den die Stiftung Give For Good regelmäßig an eine Wohltätigkeitsorganisation zahlt;
  16. Website: Jede Website, die von der Stiftung Give For Good verwaltet und/oder genutzt wird, darunter www.giveforgood.world;
  17. Benutzerkonto: Eine Sammlung von persönlichen und spendenbezogenen Daten des Spenders, auf die der Spender mit seiner E-Mail (und seinem Passwort) auf der Website zugreifen kann.

Artikel 2 - Anwendbarkeit

2.1 Diese Spendenbedingungen gelten für den Inhalt, die Durchführung und die Erfüllung aller Transaktionen von Give For Good Foundation. Von diesen Spendenbedingungen abweichende Bestimmungen, insbesondere im Einzelfall, sind nur gültig, soweit sie von Give For Good Foundation schriftlich bestätigt worden sind.

2.2 Durch die Verwendung des Spenden-Buttons oder durch die Beauftragung der Stiftung Give For Good, eine Spende persönlich, telefonisch oder per E-Mail zu tätigen, erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, mit dem Inhalt dieser Spenden-Bedingungen vertraut zu sein und diese zu akzeptieren.

2.3 Die Stiftung Give For Good behält sich das Recht vor, diese Spendenbedingungen einseitig zu ändern.

Artikel 3 - Allgemeines

3.1 Die Stiftung Give For Good bietet den Spendern die Möglichkeit, einmalig oder regelmäßig eine Spende zu leisten, die von der Stiftung Give For Good wie in Artikel 4.3 dieser Spendenbedingungen beschrieben investiert wird.

3.2 Die Spende wird bis zum Tag der Spende auf dem Konto der Give For Good Foundation bleiben. Nach der Zahlung der Spende gehört das Geld rechtlich zu Give For Good Foundation, aber Give For Good Foundation verpflichtet sich, die Verpflichtung zu erfüllen, die mit der Spende verbunden ist, wie in Artikel 4.3 und 4.7 dieser Spendenbedingungen erwähnt.

3.3 Sollte der Nutzer mit diesen Spendenbedingungen nicht einverstanden sein, sollte er die Dienste der Give For Good Foundation nicht nutzen.

Artikel 4 - Rechte und Pflichten Give For Good Stiftung

4.1. Die erhaltenen Spenden werden von der Give For Good Foundation für die Investitionen zugunsten einer oder mehrerer Wohltätigkeitsorganisationen in Übereinstimmung mit Artikel 4.3 dieser Spendenbedingungen verwendet.

4.2. Die Stiftung Give For Good wird Aufzeichnungen führen, aus denen hervorgeht, welcher Anteil der Investitionsrendite aus einer bestimmten Spende resultiert. Die Rendite wird also anteilig zur Spende eines einzelnen Spenders im Verhältnis zu allen Spendern zusammen verwaltet.

4.3 Die Stiftung Give For Good möchte sicherstellen, dass die Wohltätigkeitsorganisationen in regelmäßigen Abständen den größtmöglichen langfristigen Nutzen aus den Erträgen ziehen und somit eine stabile, regelmäßige, kontinuierliche und stetig wachsende Einkommensquelle für die Wohltätigkeitsorganisation darstellen. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt die Stiftung Give For Good unter anderem sicher, dass ein Teil (mindestens 45%) des in Artikel 4.2 genannten anteiligen Teils des Ertrags an die vom Spender benannte(n) Wohltätigkeitsorganisation(en) ausgeschüttet wird (die Auszahlung).

4.4 Ein weiterer Teil (ebenfalls mindestens 45%) des in Artikel 4.2 genannten anteiligen Ertrags wird dazu verwendet, den Wert der Anlagen zu steigern, so dass der Ertrag - und damit die Auszahlung an die Wohltätigkeitsorganisation (wie in Artikel 4.3 beschrieben) - jedes Jahr steigt.

4.5 Die Stiftung Give For Good ist berechtigt, einen Prozentsatz (bis zu einem Höchstbetrag von 10%) des in Artikel 4.2 genannten anteiligen Ertrags auf ihr eigenes Betriebskonto als Beitrag zu den Betriebskosten von Give For Good zu überweisen. Die Stiftung Give For Good hat das Recht, diesen Prozentsatz jederzeit innerhalb der Spanne von 0% bis 10% zu ändern, auch für den Ertrag der vergangenen Spenden. Give For Good Foundation ist eine gemeinnützige Stiftung, daher wird dieser Prozentsatz niemals als Gewinn für Einzelpersonen verwendet, sondern nur zur Deckung der Betriebskosten von Give For Good. 

4.6 Die Stiftung Give For Good darf die Spende nicht anderweitig verwenden; die einzige Funktion der Spende ist es, eine Rendite als Investition für die vom Spender angegebene(n) Wohltätigkeitsorganisation(en) zu erzielen.

4.7 Wenn die Stiftung Give For Good aufhört zu existieren, werden die Erlöse der Investitionen nach der Liquidation anteilig an die Wohltätigkeitsorganisation(en) übertragen, die der betreffende Spender mit seiner Spende begünstigen wollte. Spenden, die von einem Spender oder im Namen eines Spenders für die Give For Good Foundation selbst gemacht wurden, werden an den jeweiligen Spender zurücküberwiesen.

4.8 Wenn die vom Spender benannte Wohltätigkeitsorganisation nicht mehr existiert, stellt die Stiftung Give For Good sicher, dass die in Artikel 4.3 genannte Ausschüttung und die in Artikel 4.7 genannten Erlöse nach der Liquidation einer oder mehreren Wohltätigkeitsorganisationen zugute kommen, die ein ähnliches Ziel verfolgen wie die ursprünglich vom Spender benannte Wohltätigkeitsorganisation.

4.9 Die Stiftung Give For Good wird ihre Finanzen einmal im Jahr von einem unabhängigen Prüfungsausschuss prüfen lassen. Wenn die Stiftung einen Jahresumsatz von 20.000 Euro erreicht, wird die Stiftung diese Prüfung durch einen eingetragenen Wirtschaftsprüfer durchführen lassen.

Artikel 5 - Rechte und Pflichten des Spenders

5.1 Der Spender ist sich bewusst, dass, wenn er/sie diesen Spendenbedingungen zustimmt und eine Spende tätigt, eine Spendenvereinbarung zwischen dem Spender und der Give For Good Foundation zustande kommt. Diese Spendenvereinbarung wird mit den in den Abschnitten 4.3 und 4.7 dargelegten Verpflichtungen für die Give For Good Foundation geschlossen.

5.2 Der Spender ist sich bewusst, dass er/sie, sollte er/sie diesen Spendenbedingungen zustimmen und eine Spende tätigen, diese unwiderruflich ist und er/sie die Spende niemals zurückerhalten kann.

5.3 Mit einer Spende an die Stiftung Give For Good garantiert der Spender, dass die von ihm angegebenen Informationen (einschließlich persönlicher Daten wie Name und E-Mail-Adresse) korrekt und vollständig sind.

5.4 Mit einer Spende an die Give For Good Foundation erklärt sich der Spender mit den Datenschutzbestimmungen der Give For Good Foundation (https://giveforgood.world/en/privacy-policy) einverstanden.

5.5 Der Spender stimmt zu, dass wenn er/sie Spenden von der Steuer abzieht, er/sie allein dafür verantwortlich ist, zu bestätigen, dass Spenden, die über Give For Good gemacht werden, abzugsfähig sind, und dass die Give For Good Foundation dafür keine Haftung übernimmt.

Artikel 6 - Zuwendungen und Zahlungen an Nutzer

6.1 Die Spenden sind unwiderruflich und ohne direkte Gegenleistung.

6.2 Der Spender spendet an die Give For Good Foundation und die Give For Good Foundation nimmt diese Spende an.

6.3 Am Tag der Spende werden die Spenden in Investitionen umgewandelt. Dies geschieht mindestens einmal im Jahr.

6.4 Am Auszahlungstag wird die in Artikel 4.3 genannte Auszahlung an die Wohltätigkeitsorganisationen überwiesen. Dies geschieht mindestens einmal im Jahr. Ein weiterer Teil, der 10% nicht übersteigt, wird gemäß Artikel 4.5 auf das Betriebskonto der Stiftung Give For Good eingezahlt, um die Betriebskosten von Give For Good zu decken. Der verbleibende Betrag wird in Aktien investiert, um den Wert des investierten Betrags gemäß Artikel 4.4 zu steigern.

6.5 Der Spender ist für die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen verantwortlich und bestimmt die Höhe und Häufigkeit der Spende sowie die Wohltätigkeitsorganisation(en), die er mit seiner Spende unterstützen möchte.

6.6 Die Stiftung Give For Good ist jederzeit berechtigt, eine Spende ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird eine Spende auf das Konto zurückerstattet, von dem die Spende ausgegangen ist.

6.7 Wohltätigkeitsorganisationen können aus der in den Artikeln 4.3 und 4.7 genannten Abgabe keine Rechte ableiten und haben keinen eigenständigen Anspruch auf einen anteiligen Rückfluss gemäß Artikel 4.3 und/oder auf einen anteiligen Liquidationserlös gemäß Artikel 4.7 dieser Spendenbedingungen.

Artikel 7 - Haftung

7.1 Die Stiftung Give For Good haftet nicht für Schäden, die von Dritten verursacht werden.

7.2 Die Haftung der Stiftung Give For Good ist ausgeschlossen, sofern der betreffende Schaden durch ein dem Benutzer zurechenbares Ereignis verursacht wurde.

7.3 Unter allen Umständen ist die Haftung der Stiftung Give For Good auf den direkten Schaden des Spenders beschränkt.

7.4 Die Stiftung Give For Good kann niemals für Schäden haftbar gemacht werden, die durch das Nichtfunktionieren oder unvollständige Funktionieren der Website(s) und/oder der Spendenplattform oder Teilen davon verursacht werden und zu Einkommensverlusten für eine Wohltätigkeitsorganisation führen.

7.5 Die Stiftung Give For Good haftet nicht für irgendetwas, das der Nutzer gegenüber Dritten zu tun hat, außer für ihre direkte Verpflichtung gegenüber dem Nutzer, die sich aus diesen Spendenbedingungen ergibt.

Artikel 8 - Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten

8.1 Die vorliegenden Spendenbedingungen unterliegen dem niederländischen Recht.

8.2 Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, einschließlich derjenigen, die nur von einer der Parteien als solche betrachtet werden, werden von dem zuständigen Gericht am Sitz der Stiftung Give For Good, derzeit Utrecht, entschieden. Dennoch behält sich die Stiftung Give For Good das Recht vor, den zuständigen Richter per Gesetz oder Vertrag zu wählen.

8.3 Sollte eine in diesen Spendenbedingungen erwähnte und für den Nutzer geltende Bestimmung für nichtig erklärt werden, so wird diese Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die demselben Zweck so weit wie möglich entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Spendenbedingungen bleibt davon unberührt.

Artikel 9 - Geistiges Eigentum

9.1 Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf den Inhalt und das Layout der Website und der Spendenplattform gehören der Stiftung Give For Good. Die Vervielfältigung, Verbreitung und jede andere Verwendung dieser Materialien ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Stiftung Give For Good nicht erlaubt, außer und nur soweit dies in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen anders festgelegt ist.

9.2 Es ist nicht gestattet, Webseiten oder einzelne Elemente (wie z.B. Bilder, Videos oder interaktive Anwendungen) der Website und/oder der Spendenplattform in ein Frameset einzubinden oder über eine andere Webseite zu verarbeiten, wenn dabei die Herkunft des Materials nicht eindeutig erkennbar ist.

9.3 Es ist ausdrücklich nicht gestattet, Dateien, Daten, Programme und/oder Materialien herunterzuladen, zu kopieren, zu verändern, zu veröffentlichen, für direkte oder indirekte kommerzielle Zwecke zu nutzen oder für andere als die oben genannten Zwecke zu verwenden, außer mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Give For Good Foundation.

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