Allgemeine Geschäftsbedingungen für Spenden

Artikel 1 - Definitionen

Für die Zwecke dieser Spendenbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  1. Give For Good Stiftung: Give For Good Foundation, eine Stiftung mit Sitz in Utrecht und eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer: 77769996;
  2. Benutzer: Jede natürliche oder juristische Person, die die Dienste der Stiftung Give For Good nutzt (unabhängig davon, ob sie ein Benutzerkonto hat oder nicht);
  3. Spendentag: Der periodisch wiederkehrende Tag, der von der Give For Good Foundation festgelegt wird, an dem Spenden in Investitionen umgewandelt werden. Dieser Tag wird mindestens einmal im Jahr stattfinden;
  4. Dienstleistungen: Die Dienstleistungen der Stiftung Give For Good, bestehend aus:
    • Zugang zur Website anbieten
    • Zugang zum Benutzerkonto bieten
    • Spenden über eine Spendenplattform oder durch persönlichen Kontakt per E-Mail, Telefon oder Gespräch zu ermöglichen;
  5. Spender: Die natürliche oder juristische Person, die durch die Nutzung der Dienste der Give For Good Foundation Spenden an die Give For Good Foundation zugunsten einer Wohltätigkeitsorganisation leistet;
  6. Spende: Ein Geldbetrag, der vom Spender an die Stiftung Give For Good gespendet wird, in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen;
  7. Spenden-Button: Die Schaltfläche auf der Spendenplattform, die zu einer Zahlungsumgebung für Spenden führt;
  8. Spendenplattform: Jede von der Give For Good Foundation bereitgestellte Software, die es den Nutzern ermöglicht, über ihre Website zu spenden;
  9. Wohltätigkeit: Eine wohltätige Einrichtung, Stiftung oder juristische Person, die vom Spender oder der Give For Good Foundation ernannt wird und Spenden von der Give For Good Foundation erhält;
  10. Investitionen: Die von der Give For Good Foundation getätigten Investitionen stehen im Einklang mit der Investitionspolitik, die auf der Website veröffentlicht wird und von Zeit zu Zeit geändert werden kann;
  11. Retouren: Die (möglichen) Erträge aus Investitionen während eines Zeitraums, die durch Dividendenzahlungen und Wertsteigerungen der Investitionen erzielt werden;
  12. Transaktion: Jede rechtliche oder tatsächliche Handlung, Aussage oder Verhaltensweise, die eine Verpflichtung, ein Recht oder eine Vereinbarung begründet;
  13. Give For Good: Ein Projekt der Give For Good Foundation, das darauf abzielt, Wohltätigkeitsorganisationen zu unterstützen, indem es Spendern ermöglicht, einen bestimmten Geldbetrag für eine oder mehrere Wohltätigkeitsorganisationen zu investieren;
  14. Auszahlungstag: Der regelmäßig wiederkehrende Tag, der von der Give For Good Foundation festgelegt wird, an dem ein vorher festgelegter Prozentsatz der Erträge an die Wohltätigkeitsorganisationen ausgezahlt wird. Dieser Tag wird mindestens einmal im Jahr stattfinden;
  15. Auszahlung: der Geldbetrag, den die Give For Good Foundation regelmäßig an eine Wohltätigkeitsorganisation zahlt;
  16. Website: Jede Website, die von der Give For Good Foundation verwaltet und/oder genutzt wird, darunter www.giveforgood.world;
  17. Benutzerkonto: Eine Sammlung von persönlichen und spendenbezogenen Daten des Spenders, auf die er/sie mit seiner/ihrer E-Mail (und Passwort) auf der Website zugreifen kann.

Artikel 2 - Anwendbarkeit

2.1 Diese Spendenbedingungen gelten für den Inhalt, die Durchführung und die Erfüllung aller Transaktionen der Give For Good Foundation. Von diesen Spendenbedingungen abweichende Bestimmungen, insbesondere spezifische, sind nur dann gültig, wenn sie von der Give For Good Foundation schriftlich bestätigt wurden.

2.2 Durch die Nutzung des Spenden-Buttons oder durch die Beauftragung der Stiftung Give For Good, persönlich, telefonisch oder per E-Mail zu spenden, erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, den Inhalt dieser Spendenbedingungen zu kennen und ihnen zuzustimmen.

2.3 Die Stiftung Give For Good behält sich das Recht vor, diese Spendenbedingungen einseitig zu ändern.

Artikel 3 - Allgemeines

3.1 Die Give For Good Foundation bietet Spendern die Möglichkeit, einmalig oder regelmäßig eine Spende zu leisten, die von der Give For Good Foundation gemäß Artikel 4.3 dieser Spendenbedingungen investiert wird.

3.2 Die Spende bleibt bis zum Tag der Spende auf dem Konto der Give For Good Foundation. Nach der Zahlung der Spende gehört das Geld rechtlich der Give For Good Foundation, aber die Give For Good Foundation verpflichtet sich, die mit der Spende verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen, wie in den Artikeln 4.3 und 4.7 dieser Spendenbedingungen beschrieben.

3.3 Sollte der/die Nutzer/in mit diesen Spendenbedingungen nicht einverstanden sein, sollte er/sie die Dienste der Give For Good Foundation nicht nutzen.

Artikel 4 - Rechte und Pflichten Give For Good Stiftung

4.1. Die erhaltenen Spenden werden von der Give For Good Foundation für die Investitionen zugunsten einer oder mehrerer Wohltätigkeitsorganisationen gemäß Artikel 4.3 dieser Spendenbedingungen verwendet.

4.2. Die Stiftung Give For Good führt Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, welcher Anteil der Kapitalrendite aus einer bestimmten Spende stammt. Die Rendite wird also anteilig zur Spende eines einzelnen Spenders im Verhältnis zu allen Spendern zusammen verwaltet.

4.3 Die Stiftung Give For Good möchte sicherstellen, dass die Wohltätigkeitsorganisationen regelmäßig den größtmöglichen langfristigen Nutzen aus dem Ertrag ziehen und so eine stabile, regelmäßige, immer wiederkehrende und stetig wachsende Einkommensquelle für die Wohltätigkeitsorganisation darstellen. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt die Stiftung Give For Good unter anderem sicher, dass ein Teil (mindestens 45%) des in Artikel 4.2 genannten anteiligen Ertrags an die vom Spender benannte(n) Wohltätigkeitsorganisation(en) ausgeschüttet wird (die Auszahlung).

4.4 Ein weiterer Teil (ebenfalls mindestens 45%) des in Artikel 4.2 genannten anteiligen Ertrags wird dazu verwendet, den Wert der Investitionen zu steigern, sodass der Ertrag - und damit die Auszahlung an die Wohltätigkeitsorganisation (wie in Artikel 4.3 beschrieben) - jedes Jahr steigt.

4.5 Die Stiftung Give For Good ist berechtigt, einen Prozentsatz (bis zu einem Höchstbetrag von 10%) des anteiligen Anteils der in Artikel 4.2 genannten Rendite als Beitrag zu den Betriebskosten von Give For Good auf ihr eigenes Betriebskonto zu überweisen. Die Stiftung Give For Good hat das Recht, diesen Prozentsatz jederzeit innerhalb der Spanne von 0% bis 10% zu ändern, auch für den Ertrag aus vergangenen Spenden. Die Give For Good Foundation ist eine gemeinnützige Stiftung, daher wird dieser Prozentsatz niemals als Gewinn für Einzelpersonen verwendet, sondern nur zur Deckung der Betriebskosten von Give For Good. 

4.6 Die Give For Good Foundation darf die Spende nicht anderweitig verwenden; die einzige Funktion der Spende besteht darin, eine Rendite als Investition für die vom Spender angegebene(n) Wohltätigkeitsorganisation(en) zu erzielen.

4.7 Wenn die Stiftung Give For Good aufhört zu existieren, werden die Erlöse aus den Investitionen nach der Liquidation anteilig an die Wohltätigkeitsorganisation(en) übertragen, die der/die jeweilige Spender(in) mit seiner/ihrer Spende begünstigen wollte. Spenden, die von einem/r Spender/in oder im Namen eines/r Spenders/in für die Stiftung Give For Good selbst getätigt wurden, werden an den/die jeweilige/n Spender/in zurücküberwiesen.

4.8 Wenn die vom Spender benannte Wohltätigkeitsorganisation nicht mehr existiert, stellt die Stiftung Give For Good sicher, dass die in Artikel 4.3 genannte Ausschüttung und die in Artikel 4.7 genannten Erlöse nach der Liquidation einer Wohltätigkeitsorganisation bzw. Wohltätigkeitsorganisationen zugutekommen, die ein ähnliches Ziel verfolgt wie die ursprünglich vom Spender benannte Organisation.

4.9 Die Stiftung Give For Good wird ihre Finanzen einmal im Jahr von einem unabhängigen Prüfungsausschuss prüfen lassen. Wenn die Stiftung einen Jahresumsatz von 20.000 Euro erreicht, wird sie diese Prüfung von einem eingetragenen Wirtschaftsprüfer durchführen lassen.

Artikel 5 - Rechte und Pflichten Geber

5.1 Der Spender/die Spenderin ist sich bewusst, dass eine Spendenvereinbarung zwischen dem Spender/der Spenderin und der Stiftung Give For Good zustande kommt, wenn er/sie diesen Spendenbedingungen zustimmt und eine Spende tätigt. Diese Spendenvereinbarung wird mit den in den Abschnitten 4.3 und 4.7 dargelegten Verpflichtungen für die Stiftung Give For Good geschlossen.

5.2 Der Spender/die Spenderin ist sich bewusst, dass er/sie, wenn er/sie diesen Spendenbedingungen zustimmt und eine Spende tätigt, diese unwiderruflich ist und er/sie die Spende niemals zurückerhalten kann.

5.3 Mit einer Spende an die Stiftung Give For Good garantiert der/die Spender/in, dass die von ihm/ihr gemachten Angaben (einschließlich persönlicher Daten wie Name und E-Mail-Adresse) richtig und vollständig sind.

5.4 Mit einer Spende an die Give For Good Foundation erklärt sich der Spender mit den Datenschutzrichtlinien der Give For Good Foundation (https://giveforgood.world/en/privacy-policy) einverstanden.

5.5 Die Spenderin/der Spender erklärt sich damit einverstanden, dass sie/er allein dafür verantwortlich ist, zu bestätigen, dass Spenden, die über Give For Good getätigt werden, von der Steuer absetzbar sind, und dass die Stiftung Give For Good dafür keine Haftung übernimmt.

Artikel 6 - Spenden und Zahlungen an Nutzer

6.1 Spenden sind unwiderruflich und ohne direkte Gegenleistung.

6.2 Der Spender spendet an die Give For Good Foundation und die Give For Good Foundation nimmt diese Spende an.

6.3 Am Tag der Spende werden die Spenden in Investitionen umgewandelt. Das geschieht mindestens einmal im Jahr.

6.4 Am Auszahlungstag wird die in Artikel 4.3 genannte Auszahlung an die Wohltätigkeitsorganisationen überwiesen. Dies geschieht mindestens einmal im Jahr. Ein weiterer Teil, der 10% nicht übersteigt, wird gemäß Artikel 4.5 auf das Betriebskonto der Stiftung Give For Good eingezahlt, um die Betriebskosten von Give For Good zu decken. Der verbleibende Betrag wird in Übereinstimmung mit Artikel 4.4 in Aktien investiert, um den Wert des investierten Betrags zu steigern.

6.5 Die Spenderin/der Spender ist für die Bereitstellung aller notwendigen Informationen verantwortlich und bestimmt die Höhe und Häufigkeit der Spende sowie die Wohltätigkeitsorganisation, die sie/er mit ihrer/seiner Spende unterstützen möchte.

6.6 Die Stiftung Give For Good ist jederzeit berechtigt, eine Spende ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird die Spende auf das Konto zurückerstattet, von dem die Spende stammt.

6.7 Wohltätigkeitsorganisationen können aus der in den Artikeln 4.3 und 4.7 genannten Abgabe kein Recht ableiten und haben keinen eigenständigen Anspruch auf einen anteiligen Rückfluss gemäß Artikel 4.3 und/oder auf einen anteiligen Liquidationserlös gemäß Artikel 4.7 dieser Spendenbedingungen.

Artikel 7 - Haftung

7.1 Die Stiftung Give For Good haftet nicht für Schäden, die von Dritten verursacht werden.

7.2 Die Haftung der Stiftung Give For Good ist ausgeschlossen, sofern der betreffende Schaden durch ein dem Nutzer zurechenbares Ereignis verursacht wurde.

7.3 Unter allen Umständen ist die Haftung der Stiftung Give For Good auf den direkten Schaden des Spenders begrenzt.

7.4 Die Stiftung Give For Good haftet in keinem Fall für Schäden, die durch das Nichtfunktionieren oder unvollständige Funktionieren der Website(s) und/oder der Spendenplattform oder Teilen davon entstehen und zu Einkommensverlusten für eine Wohltätigkeitsorganisation führen.

7.5 Die Stiftung Give For Good haftet nicht für irgendetwas, das der Nutzer gegenüber Dritten zu tun hat, außer für ihre direkten Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer, die sich aus diesen Spendenbedingungen ergeben.

Artikel 8 - Geltendes Recht und Rechtsstreitigkeiten

8.1 Diese Spendenbedingungen unterliegen dem niederländischen Recht.

8.2 Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, auch solche, die nur von einer der Parteien als solche betrachtet werden, werden vom zuständigen Gericht am Sitz der Stiftung Give For Good, derzeit Utrecht, entschieden. Die Stiftung Give For Good behält sich jedoch das Recht vor, den zuständigen Richter per Gesetz oder Vertrag zu wählen.

8.3 Wenn eine in diesen Spendenbedingungen erwähnte und für den/die Nutzer/in geltende Bestimmung für nichtig erklärt wird, wird diese Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die demselben Zweck so weit wie möglich entspricht. Die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Spendenbedingungen bleibt davon unberührt.

Artikel 9 - Geistiges Eigentum

9.1 Alle Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf den Inhalt und das Layout der Website und der Spendenplattform liegen bei der Stiftung Give For Good. Das Kopieren, Verbreiten und jede andere Verwendung dieser Materialien ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Stiftung Give For Good nicht gestattet, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen etwas anderes vor.

9.2 Es ist nicht gestattet, Webseiten oder einzelne Elemente (wie Bilder, Videos oder interaktive Anwendungen) der Website und/oder der Spendenplattform in ein Frameset einzubinden oder über eine andere Webseite zu verarbeiten, wenn dabei die Herkunft des Materials nicht eindeutig angegeben wird.

9.3 Es ist ausdrücklich nicht gestattet, Dateien, Daten, Programme und/oder Materialien herunterzuladen, zu kopieren, zu verändern, weiterzugeben, für direkte oder indirekte kommerzielle Zwecke zu nutzen oder für andere als die oben genannten Zwecke zu verwenden, außer mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Give For Good Foundation.

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